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Glossar

Notar

Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften umsetzt. Immobilienkaufverträge brauchen eine notarielle Beurkundung, um wirksam zu werden. Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Seine vorrangigen Tätigkeiten findet man im Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht. Die Kosten eines Notars richten sich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.


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